Wahlausschreibung zur Wahl der Ortsgruppenleitung der Wasserwacht Mering
Die Ortsgruppenleitung der Wasserwacht Mering hat gemäß § 3 der Wahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz einen Wahlvorbereitungsausschuss gebildet und gleichzeitig festgelegt, dass die Wahl am:
Datum: Samstag, 20. Februar 2021
Ort: Gesundheitszentrum Mering, Büro Wasserwacht
Zeit: 09:00 bis 15:00 Uhr
durchgeführt wird.
Die zugehörige Jahreshauptversammlung findet aufgrund der bekannten Corona-Auflagen nicht als Präsenzveranstaltung statt. Die Teilnahme kann für alle Mitglieder im Rahmen eines online Meetings am:
Datum: Freitag, 19. Februar 2021
Ort: Teams-Meeting
Zeit: 18:00 bis 20:00 Uhr
erfolgen.
Die Teilnahme ist über geeignete PC’s, Mobiltelefone oder Tablet’s möglich.
Der Link zur Teilnahme kann über Markus Motzke markus.motzke@wasserwacht.bayern angefordert werden.
Die Neuwahl der Vorstandschaft wird mit behördlicher Zustimmung umständehalber nach dem BRK-„Notwahlverfahren“ durchgeführt. Die Wahl erfolgt in schriftlicher Form aufgrund der, für alle Ämter eingegangenen, gültigen Wahlvorschläge und findet unter den bekannten Corona-Auflagen statt.
Die WW-Mitglieder können sich während des oben genannten Zeitraums zur Wahldurchführung im Wahlraum einfinden. Die Stimmabgabe erfolgt geheim über vorbereitete Wahlzettel und Wahlurnen.
Gemäß § 9 Abs. 2-4 BRK-Satzung i. V. m. § 20 Abs. 1, Ordnung WW besitzen Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht, mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht zur Wahl der Ortsgruppenleitung, mit Ausnahme zur Wahl der Jugendleitung.
Jugendleiter und stv. Jugendleiter der Ortsgruppe werden von den Jungmitgliedern vom vollendeten 10. bis 16. Lebensjahres, den Gruppenleitern sowie deren Stellvertretern und dem amtierenden Jugendleiter und dessen Stellvertretern gewählt. Vorschlagsberechtigt sind die Wahlberechtigten.
Der Wahlvorbereitungsausschuss fordert alle wahlberechtigten Mitglieder auf, Wahlvorschläge bis zum
Montag, 08. Februar 2021, 18.00 Uhr
schriftlich, per Fax oder per E-Mail einzureichen.
Wahlvorschläge per E-Mail sind nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.
Den Wahlvorschlägen soll die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden (siehe Anhang).
Später eingehende Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Die amtierende Ortsgruppenleitung legte fest, dass folgende Funktionen zu wählen sind (§ 6 Abs. 4 und § 20 Abs. 2 Ordnung WW):
- Vorsitzender
- Technischer Leiter
- 1. stellv. Technischer Leiter
- 2. stellv. Technischer Leiter
- 3. stellv. Technischer Leiter
- Jugendleiter
- 1. stellv. Jugendleiter
- 2. stellv. Jugendleiter
- Kassierer
Die Ortsgruppenleitung besteht einschließlich der nach der Jugendordnung gewählten Jugendvertreter aus höchstens 10 stimmberechtigten gewählten Mitgliedern.
Gemäß § 3 Abs. 1 der BRK-Wahlordnung darf nur Wahlvorschläge abgeben, wer bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt ist.
Wahlvorschläge sind zu richten an:
schriftlich:
Bayerisches Rotes Kreuz Wasserwacht Mering
– Wahlvorbereitungsausschuss –
z.H. Helmut Röhm
Münchener Str. 20
86415 Mering
per Fax:
Bayerisches Rotes Kreuz Wasserwacht Mering
– Wahlvorbereitungsausschuss –
Luitpoldstr. 24c
86415 Mering
FAX: 08233 – 781255
per E-mail:
Helmut Röhm – helmut.roehm@wasserwacht.bayern
Bitte im Betreff angeben: Wahlvorbereitungsausschuss Wasserwacht Mering